Ihr unabhängiger Pflegesachverständiger

Gutachten & Beratung in NRW.

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Überblick

Privatkunden

Beratung und Gutachten bei Pflegegrade, Widersprüchen, Hilfsmitteln. Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SBX XI. Pflegekurse nach § 45 SGB XI

Sozialgerichte

Erstellung objektiver Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Hilfsmitteln oder Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Landgerichte

Gutachten zur Beurteilung der Pflegequalität bei vermuteten Pflegefehlern in Haftungs- und Schadensersatzverfahren.

Strafverfolgung

Unterstützung bei Ermittlungen, Begehungen, Befundung, Beweissicherung.

Pflegesachverständiger Marcel Friedrich

Ihr Pflegesachverständiger in NRW

Mein Name ist Marcel Friedrich. Meine berufliche Laufbahn begann mit der Ausbildung zum Altenpfleger – eine Zeit, in der ich nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen entwickelt habe.

Um Pflegeprozesse aktiv mitgestalten und weiterentwickeln zu können, absolvierte ich anschließend ein Studium im Pflegemanagement (B.A.). In meiner späteren Tätigkeit im Qualitätsmanagement konnte ich mein Wissen nutzen, um Strukturen zu verbessern, Abläufe zu optimieren und Einrichtungen auf dem Weg zu einer hochwertigen Pflege zu unterstützen.

Heute arbeite ich ausschließlich selbstständig als Pflegesachverständiger. Durch meine fundierte Weiterbildung in diesem Bereich erstelle ich professionelle Gutachten, unterstütze bei Fragestellungen rund um Pflegequalität und bringe meine Expertise dort ein, wo objektive, fachlich saubere Einschätzungen gefragt sind.

Ich stehe für Transparenz, Genauigkeit und ein modernes Pflegeverständnis, bei dem Qualität und Menschlichkeit gleichermaßen im Mittelpunkt stehen.

Leistungen

Als erfahrener Pflegesachverständiger biete ich ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, um Privatpersonen, Gerichte und Behörden kompetent zu unterstützen.

Privatkunden

Als Pflegeberater und Pflegesachverständiger unterstütze ich Sie individuell und fachkundig in allen Fragen rund um Pflegegrade, Einstufungen und die häusliche Pflege. Mein Ziel ist es, Sie sicher durch den komplexen Pflegealltag zu begleiten und Ihnen zu helfen, Ihre Ansprüche verständlich, vollständig und erfolgreich geltend zu machen.

Ich berate Sie umfassend zu Pflegegraden und erstelle auf Wunsch fundierte Gutachten, beispielsweise bei Erst- oder Höherstufungen, bei Widerspruchsverfahren oder wenn es Unklarheiten hinsichtlich eines bereits festgestellten Pflegegrades gibt. Dabei erhalten Sie eine objektive Einschätzung Ihres tatsächlichen Pflegebedarfs sowie eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Auch bei der Auswahl und Beantragung von Hilfsmitteln stehe ich Ihnen zur Seite. Ich prüfe den individuellen Bedarf, unterstütze Sie bei der Kommunikation mit den Kostenträgern und helfe dabei, notwendige Leistungen nachvollziehbar zu begründen.

Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, führe ich die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Diese Besuche dienen nicht nur der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, sondern bieten Ihnen auch praktische Hinweise zur Verbesserung der häuslichen Pflege und zur Entlastung im Alltag.

Darüber hinaus biete ich im Rahmen meiner Qualifikation Pflegekurse nach § 45 SGB XI an. Diese Kurse richten sich an pflegende Angehörige und vermitteln praxisnahes Wissen, Sicherheit in der Pflege und hilfreiche Strategien für den Alltag. Sie können auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder online stattfinden.

Institutionen

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Pflegesachverständiger erstelle ich unabhängige und objektive Pflegegutachten, die eine fundierte Grundlage für sozialgerichtliche Entscheidungen bilden. Diese Gutachten dienen der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sowie der Klärung von Ansprüchen auf Hilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Durch meine langjährige pflegefachliche Expertise gewährleiste ich eine nachvollziehbare, fachlich fundierte und gerichtstaugliche Bewertung.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Begutachtung der Pflegequalität bei vermuteten Pflegefehlern in Haftungs- und Schadensersatzverfahren vor Landgerichten. Hier prüfe ich sorgfältig, ob pflegerische Standards eingehalten wurden, ob Abweichungen vorlagen und welchen Einfluss diese auf den Gesundheitszustand der betroffenen Person hatten. Meine Einschätzungen unterstützen Gerichte dabei, komplexe Sachverhalte fachlich korrekt einzuordnen und verantwortungssichere Entscheidungen zu treffen.

Darüber hinaus arbeite ich eng mit Landeskriminalämtern, der Kriminalpolizei sowie örtlichen Polizeidienststellen zusammen und unterstütze Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung pflegebezogener Sachverhalte. Dies umfasst unter anderem die Teilnahme an Begehungen, die fachliche Befundung, die Sicherung relevanter Beweise sowie die Bewertung oder Einordnung beschlagnahmter Dokumente. Durch diese Tätigkeit leiste ich einen wichtigen Beitrag zur objektiven Aufklärung in strafrechtlichen Ermittlungen, bei denen pflegerische Fragestellungen eine Rolle spielen.

Honorar

Die Abrechnung gerichtlicher Gutachten erfolgt nach den Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Je nach Schwierigkeitsgrad gilt gemäß § 9 JVEG, Anlage 1, ein Stundensatz von 87 € (M1), 98 € (M2) oder 131 € (M3) zuzüglich Fahrtkosten (0,42 €/km) und Zeitaufwand. Diese Sätze werden sinngemäß auch auf andere gutachterliche Leistungen übertragen.

Für Gutachten im Auftrag von Sozialhilfeträgern bzw. Sozialhilfeempfängern kann abhängig vom Umfang ein individuelles Pauschalhonorar vereinbart werden.

Bei privaten Aufträgen – etwa zur Unterstützung bei Einstufungen, Höherstufungen oder Widerspruchsverfahren – beträgt das Honorar 98 € pro Stunde, ebenfalls zuzüglich Fahrtkosten (0,42 €/km) und Zeitaufwand.

Kontakt

Haben Sie Fragen, benötigen Sie eine individuelle Beratung oder möchten Sie ein Gutachten in Auftrag geben?

Kontaktieren Sie mich gerne – ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite.

Telefon: 02832 / 508 99 22

Telefax: 02832 / 508 99 23

E-Mail: info [at] pflegesachverstaendiger.net

Für Behörden über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Sprechzeiten: Montag - Freitag, 9:00 - 15:00 Uhr und nach Vereinbarung.